EFiD-Aktion für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik

EFiD-Aktion für ein Verbot der Präimplantationdiagnostik

Der Bundesgerichtshof urteilte im Juni 2010, dass das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Embryonenschutzgesetz nicht eindeutig ist. Seitdem gibt es vielfältige Diskussionen um die Zulassung der PID. In Kürze wird sich auch der Bundestag mit dieser Frage auseinandersetzen. Aktuell werben die Vertreter/innen der unterschiedlichen Positionen um Unterstützung bei den Mitgliedern des Bundestages. Da es sich um eine ethische Entscheidung handelt, wird der Fraktionszwang für die Abstimmung aufgehoben.

Schon 2002 haben sich die evangelischen Frauenverbände eindeutig und klar gegen die Zulassung der PID ausgesprochen. Ein Beispiel ist die Stellungnahme >>> Grenzwerte Evangelischen Frauenhilfe in Deutschland, eine der EFiD-Vorgängerinnen.

In der vergangenen Woche hat sich das Präsidium der EFiD gemeinsam mit dem kfd-Bundesvorstand in persönlichen Briefen an die Bundeskanzlerin, die zuständigen Bundesministerinnen und -minister sowie an die Abgeordneten der beteiligten Bundestagsausschüsse gewandt und für ein Verbot der PID geworben.

Jetzt können auch Sie aktiv werden!
Schreiben Sie der/m Bundestagsabgeordneten/m Ihres Wahlkreises. Sammeln Sie Unterschriften, die Sie diesem Brief beilegen. Gerade in solch schwierigen Entscheidungen sind die Abgeordneten in der Regel sehr am Gespräch interessiert.

>>> Das aktuelle Stichwort: Präimplantationsdiagnostik

>>> Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juni 2010