
GeschlechterGerechtigkeit
Zukunft der häuslichen Pflege
Gesamtgesellschaftliche Verantwortung unabdingbar
Der Pflegebedarf alter und auf Unterstützung angewiesener Menschen in Deutschland kann nur gesichert werden, wenn die notwendige Care-Arbeit gerecht zwischen Männern und Frauen verteilt wird. „Es müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit pflegende Angehörige – oder andere Menschen, die Pflegeverantwortung übernehmen – Pflege und Erwerbsarbeit ohne Einkommensverluste vereinbaren können“, fordert die EFiD-Vorsitzende Brunhilde Raiser.
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VerbandsProtestantismus
Evangelische Frauenarbeit
Teil einer zukunftsfähigen Kirche der Freiheit
Nach reformatorischem Verständnis kann die Kirche nicht nur an eine Sozialgestalt gebunden werden. Kirchliche Werke und Verbände sind eine der Ortsgemeinde gleichwertige und notwendige Gestalt von Kirche. Sie erreichen Menschen, die über die Parochialstruktur nicht (mehr) anzusprechen sind, erfüllen also mit ihrer Arbeit Teil des gesamtkirchlichen missionarischen Auftrags. Die Evangelischen Frauen in Deutschland und Mitgliedsorganisationen vertreten bundesweit mehr als drei Millionen Frauen. Mit einem lange gewachsenen und gut organisierten ehrenamtlichen Engagement verfügen sie über ein erhebliches Potential, aktiv Kirche zu gestalten. >>> Download Positionspapier
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Nachdenken über evangelische Identität
Worauf wir uns gründen
Der theologische Begriff der "Rechtfertigung" weist auf Gott als Quelle und Ursprung aller Gerechtigkeit und darauf, dass wir auf göttliches Handeln angewiesen sind. Sich von Gottes Gerechtigkeit beschenken zu lassen, bedeutet, in die biblische Vision einer gerechten Welt für alle hinein genommen zu werden. Die Arbeit der EFiD ist getragen von dieser Vision einer gerechten Gesellschaft, eines gerechten Miteinander der Menschen: Männer und Frauen, Junge und Alte, Menschen mit unterschiedlichen Befähigungen, unterschiedlicher Herkunft und Lebensformen.
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Gen- und Reproduktionstechnik
Von der Würde und der Verantwortung von Frauen
Das Recht auf Selbstbestimmung verstehen wir als Abwehrrecht gegen Entscheidungszwänge, denen Frauen beispielsweise in Schwangerschaftskonflikten ausgesetzt sind. Wir verstehen es jedoch nicht als individuelles Anspruchsrecht auf ein eigenes oder auf ein gesundes Kind. Den Einsatz von Präimplantationsdiagnostik und damit die Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes halten wir nicht für richtig.
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