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Evangelisches Juristenforum

Todesdefinitionen sind gesellschaftliche Konvention

Ab wann ist ein Mensch tot? Kann der Übergang vom Leben zum Tod als ein Moment bestimmt werden oder handelt es sich vielmehr um einen Sterbeprozess? Welche Konsequenzen hat die Beantwortung dieser Fragen für die Organtransplantation? Diesen Fragen gingen beim 8. Evangelischen Juristenforum ExpertInnen aus den Gebieten Recht, Theologie und Medizin nach. Wissenschaftlich beweisen lasse sich der Todeszeitpunkt nicht, jegliche Todesdefinition bleibe eine gesellschaftliche Konvention, so die ExpertInnen.

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Margot Papenheim, Verbandsreferentin der Evangelischen Frauen in Deutschland, stellte die Kampagne ihrer Organisation zu einem „anderen Organspendeausweis“ vor. Nach dieser Auffassung ist der Hirntod nicht mit dem Tod selbst gleichzusetzen, denn Hirntote seien Sterbende. Für eine Organentnahme, in die ein Mensch im Falle seines Hirntodes eingewilligt habe, sei daher unbedingt eine Vollnarkose erforderlich, was der vorgestellte Organspendeausweis berücksichtige.

Dem widersprach der Jurist Prof. Dr. Reinhard Merkel, Mitglied im deutschen Ethikrat. Der Hirntod sei die plausibelste Definition des Todes. Denn mit dem vollständigen Tod des Gehirns sei das integrierende Steuerungszentrum des Gesamtorganismus irreversibel erloschen. Er verwies in diesem Zusammenhang zudem auf den Gesetzgeber, dem diese normative Setzung des Todeszeitpunkts obliege. Diese trennscharfe Definition bräuchten alle Beteiligten, um Rechtssicherheit zu haben. Einem Sterbenden könnten keine Organe entnommen werden.

Der Theologe Prof. Dr. Dietrich Korsch stellte heraus, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht als Christenpflicht proklamiert werden könne. Der Mensch gehöre nach dem Tod allein Gott. Eine Organspende sei zwar ein lobenswerter Akt der Gnade, dürfe aber nicht als allgemeinverbindlich oder moralisch geboten dargestellt werden.

Der Mediziner und Neurologe Prof. Dr. Andreas Ferbert machte deutlich, dass die Frage nach dem Hirntod häufig unabhängig von der Frage der Organspende im Klinikalltag entscheidend sei. Zwar gebe es zur Feststellung des Hirntodes klare Richtlinien, an die sich die Ärzte halten müssten. Allerdings, räumte Ferbert ein, spalte das „lebendige Erscheinungsbild“ oft die Angehörigen, wenn es um die Abschaltung von lebenserhaltenden Apparaten von hirntoten Patienten gehe.

In der sich anschließenden Diskussion, die von Alois Theisen, Fernsehchefredakteur des Hessischen Rundfunks, geleitet wurde, kamen die unterschiedlichen Positionen auch durch die Redebeiträge aus dem Publikum zum Ausdruck. Gleichwohl hatten die Diskussionsteilnehmer Verständnis für die jeweils andere Position. Man war sich einig, dass jegliche Todesdefinition eine gesellschaftliche Konvention bleibe. Wissenschaftlich beweisen lasse sich der Todeszeitpunkt nicht.

Stichwort Evangelisches Juristenforum
Seit dem Jahr 2012 bietet das Evangelische Juristenforum des Bundessozialgerichts und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zweimal jährlich eine bundesweite Plattform für Diskussionen im Schnittfeld von Recht und Theologie. In den vergangenen Jahren diskutierten renommierte Juristen und Theologen neben der Frage des assistierten Suizids unter anderem die Themen des Kirchlichen Arbeitsrechts, der Familie, Ehe und Partnerschaft, des Ehrenamtes, der Religionsfreiheit und Säkularisierung in europäischer Perspektive sowie einer gelungenen Willkommenskultur.

>>> Pressetext als pdf

>>> Organspende.der andere Ausweis.

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