Elisabeth Herzogin von Braunschweig-Lüneburg

Selbstbewusst und ergeben fromm. Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen
Selbstbewusst und ergeben fromm Inge Mager
Lebensdaten
von 1510 - bis 1558
Unter weiteren Namen bekannt als:
Elisabeth Markgräfin von Brandenburg, Elisabeth von Calenberg-Göttingen, Elisabeth Gräfin von Henneberg, Elisabeth von Münden
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Beziehungen

Elisabeth wurde am 24. August 1510 in Cölln/Kurfürstentum Brandenburg geboren und ist am 25. Mai 1558 in Ilmenau/Grafschaft Henneberg verstorben. Obgleich ihr nur kurze Zeit vergönnt war, um eine weithin eigenverantwortliche Rolle auf der politischen und kirchenpolitischen Bühne ihres Landes zu spielen, ist sie der Nachwelt doch bis heute als „Reformationsfürstin“ in Erinnerung geblieben. Freilich hätte sie die ihr im Testament Erichs I. zugesicherten Vormundschaftsrechte über ihre vier Kinder nicht ausüben, geschweige denn die Vormundschaftsregierung übernehmen und das konfessionelle Ruder herumwerfen können, wenn nicht ihre evangelisch gesonnenen männlichen Mitvormünder, Kurfürst Joachim II. von Brandenburg und Landgraf Philipp von Hessen, den Kaiser als Obervormund beschwichtigt und den benachbarten altgläubigen Heinrich d. J von Braunschweig-Wolfenbüttel in Schach gehalten hätten. Außerdem stand Elisabeth von den dreißiger Jahren an mit Luther in Kontakt und hatte seit 1542 den aus Hessen beurlaubten Antonius Corvin (1501–1553) als theologischen Lehrer und Berater um sich. Dieser erfahrene Kirchenmann schrieb in ihrem Auftrag die für die  Calenberger Kirchen- und Klosterreformation nötigen neuen Ordnungen, leitete auch eine landesweite Kirchenvisitation und nahm von Pattensen aus als Generalsuperintendent kirchenregimentliche Aufgaben wahr. Elisabeth profitierte nicht nur von dieser Zuarbeit, sondern auch vom theologischen Austausch mit ihm und anderen namhaften evangelischen Geistlichen, so dass sie neben den in ihrem Namen veröffentlichten Texten bald auch selbst als laientheologische Schriftstellerin hervortreten konnte. Wie weit sie in die von anderen verfassten landesmütterlichen Verlautbarungen eingriff, lässt sich nicht mehr sagen.

Wirkungsbereich

Die als Fünfzehnjährige mit dem 40 Jahre älteren Herzog Erich I. von Braunschweig-Lüneburg, Calenbergischen Teils (1470–1540) verheiratete Kurfürstentochter Elisabeth lebte seit ihrem Kommen nach Niedersachsen überwiegend im Residenzschloss Münden, dann unfreiwillig zwei Jahre in Hannover und zuletzt bei ihrem zweiten Ehemann Poppo von Henneberg in Ilmenau. Ihr Hauptwirkungsraum war während ihrer Vormundschaftsregentschaft 1540–1546 das gesamte Fürstentum Calenberg-Göttingen.

Ohne ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein und ohne ein Übermaß an Durchsetzungsvermögen wäre es einer Frau inmitten der nur von Männern beherrschten Verwaltung und Politik kaum möglich gewesen, die Regierungsgeschäfte zu übernehmen. Aber die junge Fürstin hatte schon zu Lebzeiten ihres Mannes gezeigt, dass sie kampffähig war. Als sie nämlich bald nach der Eheschließung von einer Nebenbuhlerin erfuhr und ihren Gemahl nicht zum Bruch mit ihr bewegen konnte, bezichtigte sie die Frau der Hexerei und strengte einen Prozess gegen sie und einige angebliche Komplizinnen an. Die Mätresse Anna Rumschottel konnte sich aus der Haft retten, die anderen Angeklagten jedoch erlitten 1532 in Münden den Verbrennungstod. Als Sühneleistung zwang Elisabeth den Herzog 1535 zum Austausch ihrer bisherigen bescheidenen Leibzucht Calenberg gegen die Residenz Münden mit mehreren ansehnlichen Ämtern. Dieser traurige Triumph scheint ihr Selbstvertrauen gestärkt und anderen Respekt vor ihrer Zielstrebigkeit eingeflößt zu haben. So machte sie noch zu Erichs Lebzeiten auch kein Geheimnis aus ihrer reformatorischen Gesinnung, ließ sich das Abendmahl in beiderlei Gestalt reichen und mit lutherischem Gedankengut vertraut machen. Spätere attestierten ihr einerseits ergebene Gläubigkeit, andererseits „Herrschsucht“ und einen „hemmungslosen Machttrieb“. Als der volljährige Sohn Erich II. (1528–1584) im Jahre 1546 die Regierung übernahm und bald darauf unter kaiserlichem Einfluss zum Katholizismus konvertierte, endete Elisabeths persönliche und politische Erfolgsspur. Vor allem gerieten die reformatorischen Weichenstellungen im Lande in Gefahr.

Nachteilig wirkte sich auch die Abkühlung des freundschaftlichen Verhältnisses zu Landgraf Philipp aus, den die Eheschließung Erichs II. mit Sidonia von Sachsen (1518–1575) im Mai 1545 sehr verletzt hatte. Es bestand nämlich seit 1529 eine Verlöbnisabsprache für den jungen Welfen mit der Landgrafentochter Agnes. Elisabeth kündigte diese Vereinbarung aus politischem Kalkül kurzerhand auf, ohne sich über die Konsequenzen dieses Schrittes im Klaren zu sein. Gänzlich verloren ging ihr der hessische Halt durch die kaiserliche Gefangennahme des Landgrafen am Ende des Schmalkaldischen Krieges im April 1547. Zwar besaß Elisabeth durch ihre 1546 erfolgte zweite Eheschließung mit Poppo von Henneberg eine persönliche Stütze und konnte auch mit ihrem Verwandten und Schwiegersohn, Herzog Albrecht von Preußen, rechnen, doch befand sie sich nun im Kampf um ihre Leibzucht Münden ziemlich schutzlos ihrem eigenen Sohn und Heinrich d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel ausgeliefert. Denn obgleich es Anfang der fünfziger Jahre zu einer kurzfristigen Annäherung zwischen Mutter und Sohn gekommen war, führte die 1553 gemeinsam verlorene Schlacht von Sievershausen gegen den welfischen Verwandten und Kurfürst Moritz von Sachsen zum endgültigen Verlust sowohl des Mündener Besitzes als auch jeglicher Einflussnahme auf  die Politik ihres einstigen  Territoriums Calenberg-Göttingen. Nun stand die vormals so erfolgreiche Strategin ziemlich allein da. Mit reformatorisch gesonnenen Frauen oder Fürstinnen im Regierungsamt hatte sie sich in ihrer aktiven Zeit nicht vernetzt. Stattdessen gab sie in ihrem Witwentrostbuch die eigenen, nicht immer leichten Erfahrungen als Witwe, aber auch die aus der Bibel und aus dem Glauben geschöpften geistlichen Trostgründe in Grenzsituationen an andere Frauen weiter. Die namentliche Widmung an die beiden verwitweten Gräfinnen Katharina und Elisabeth von Schwarzburg zeigt zwar, dass Elisabeth mit Standesgenossinnen in Kontakt stand, sich auch mit ihnen solidarisierte, doch Hilfe dürfte sie von ihnen kaum erfahren haben. Sie war eher die Gebende als die Nehmende, so auch während ihrer vormundschaftlichen Regierung in Calenberg-Göttingen. Um jedoch überhaupt so weit zu kommen, bedurfte es zwei Jahre lang zäher Verhandlungen um die Interpretation des Testaments Erichs I., um die Ausübung der Vormundschaft für die vier herzoglichen Kinder, um die politische Verantwortung in Calenberg-Göttingen bis zur Mündigkeit des Erbprinzen und um die religiöse Zukunft des Landes. Zu Vormündern hatte der Testator Elisabeth, Philipp von Hessen, Joachim II. von Brandenburg und unter Auflagen auch Heinrich d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel bestimmt. Letzterer pochte darüber hinaus auf das ihm lehnsrechtlich zustehende Vormundsregiment, das aber nach dem Testament der Herzoginwitwe zugesprochen war. Oberste Schutz- und Rechtsgewalt hatte Erich vorsorglich dem Kaiser und König Ferdinand zugebilligt. Elisabeths mit eiserner Konsequenz angesteuerten Ziele bestanden in der Zurückdrängung Heinrichs d.J., in der Gewinnung der eigenen Landstände für sich als Landesfürstin sowie für die Mitbeteiligung an der Abtragung der Staatsschulden und natürlich in der Offenhaltung der Religionsfrage. Obgleich Bruder Joachim und der Landgraf als erfahrene, hilfreiche Vermittler zwischen den zeitweise divergierenden Interessen der Parteien auftraten und Elisabeth beharrlich auf ihren Ansprüchen bestand, gelang die landes- und reichsweite Anerkennung ihrer Vormundschaftsregierung vollends doch erst mit der Vertreibung Heinrichs d.J. durch den Schmalkaldischen Bund im Sommer 1542. Nun blieben ihr bis zur Weitergabe der Herrschaft an ihren Sohn nur noch vier Jahre. Glücklicherweise konnte sie in ihrem Mündener Herrschaftsgebiet bereits vorher Regierungserfahrungen sammeln und einen Stab vertrauenswürdiger Räte um sich scharen. Als erstes begann sie den verschuldeten Landeshaushalt mit Hilfe der Stände zu sanieren, verschlankte die Verwaltung und ließ die Rechtsprechung in einer Hofgerichtsordnung neu regeln. Des Weiteren nahm sie die Umgestaltung der Kirche mit Rücksicht auf den Kaiser unter dem Deckmantel der Evangeliumsgemäßheit äußerst vorsichtig in Angriff. Dazu dienten eine landesweite Kirchenvisitation und die von Corvin ausgearbeitete Kirchenordnung, welche allen Gemeinden als lehrmäßige und liturgische Richtschnur zugeleitet wurde. Über die Klöster, deren Besitz sie nicht antastete, verhängte sie bis zur Lösung der Religionsfrage auf dem nächsten Konzil einen Aufnahmestopp und verfügte für Gottesdienste und Stundengebete die rituelle Anpassung an reformatorische Standards. An die Stelle der nach reformatorischen Verständnis willkürlichen Mönchsgelübde trat die Unverbrüchlichkeit des Taufgelübdes. Die drei großen Städte Göttingen. Hannover und Northeim waren bereits evangelisch und förderten durch ihre Ausstrahlung die Reformation im Umland. Elisabeth als weltliche Obrigkeit und als „Säugamme“ der Kirche fühlte sich für das leibliche wie für das geistliche Wohl ihrer Untertanen verantwortlich. An den von Corvin in Pattensen abgehaltenen Synoden nahm sie ebenso wie an den meisten Landtagen selbst teil. Da nach dem Regierungswechsel und der Einführung des Augsburger Interims im Jahre 1549 gemäß dem Willen des konvertierten Herzogs wieder fast überall katholische Gottesdienste gehalten werden mussten, kehrten viele Gemeinden und Klosterkonvente zum alten Glauben zurück. Die Umgestaltung der Kirchenorganisation blieb unvollendet in den Anfängen stecken. Hätte nicht nach dem erbenlosen Tod Erichs II. 1584 der erklärte Protestant Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (1528–1589) die Herrschaft in Calenberg-Göttingen angetreten, wäre Elisabeths Reformationsanbahnung möglicherweise versandet. Damit sollen ihre Verdienste als Reformationsfürstin nicht geschmälert, aber auch nicht überschätzt werden.

Zu Elisabeths Aktivitäten als Landesfürstin gehörte ferner ihre dynastische Verheiratungspolitik. Im Sommer 1543 stiftete sie die Ehe zwischen ihrer Tochter Elisabeth und Graf Georg Ernst von Henneberg; 1545 heiratete Erich II. auf mütterlichen Wunsch die Sächsin Sidonia; und 1549/50 arrangierte sie die Hochzeit ihrer Tochter Anna Maria mit Herzog Albrecht von Preußen.

Elisabeths Frausein beeinträchtigte ihre Amtsführung im eigenen Territorium grundsätzlich nicht; doch da es sich von Anfang an um eine zeitlich begrenzte Interimsherrschaft handelte, war ihre Autorität doch merklich gemindert. Auf Reichsebene freilich, wo militärischer Einsatz gefragt war  und belohnt wurde, hatten  Fürstinnen nur dann eine Chance, beim Kaiser Gehör zu finden, wenn sie über geschickte männliche Fürsprecher und Verhandlungsführer verfügten.

Reformatorische Impulse

Was die Begegnung mit evangelischen Theologen und die Lektüre reformatorischer Schriften bei Elisabeth auslösten, lässt sich am deutlichsten an ihrer literarischen Hinterlassenschaft ablesen. Einiges davon erschien zu ihren Lebzeiten im Druck, anderes ist handschriftlich auf uns gekommen. Zu den veröffentlichten Schriften zählt der 1545 ausgegangene Christliche Sendbrief, in dem die Landesmutter die Untertanen zu standesgemäßem Verhalten, Obrigkeitsgehorsam, Buße und ernsthafter Frömmigkeit aufruft. Eine von Elisabeth besorgte 1551 in Königsberg gedruckte Gebetssammlung sollte vorrangig diejenigen trösten, die um ihres Glaubens willen verfolgt werden oder sich für die Bewahrung des Glaubens anderer einsetzen. In einem von Andreas Osiander vorangestellten Vorwort klingt sogar ganz verhalten die Erlaubnis zu aktivem ständischem Widerstand an. Am erfolgreichsten war Elisabeths zwischen 1556 und 1609 in fünf Auflagen verbreitetes Witwentrostbuch, in dem die gelehrige Laientheologin und ausgezeichnete Bibelkennerin sich selbst ein Denkmal gesetzt hat. Unter dem  archivalisch Überlieferten verdienen als erstes ihre vielen Briefe an Fürsten und Theologen eine besondere Hervorhebung. In ihnen spiegelt sich sowohl die Persönlichkeit der Schreiberin als auch das Alltags- und Zeitgeschehen auf einzigartige Weise. Insbesondere mit Albrecht von Preußen teilte sie den großen Kummer über die menschliche und religiöse Entfremdung zu ihrem Sohn. Hatte sie ihm doch in einem Regierungshandbuch nicht nur praktische Ratschläge erteilt, sondern ihn vorrangig über den evangelischen Glauben und die politische Ethik unterrichtet. Das warf er bald alles über Bord und vernachlässigte sowohl seine Ehe- wie seine Regentenpflichten. Ihrer nach Preussen heiratenden Tochter Anna Maria gab Elisabeth einen mit mütterlicher und ehefraulicher Erfahrung angereicherten Ehespiegel mit. Am bemerkenswertesten sind schließlich Elisabeths in den Jahren 1551/52 geschriebenen drei theologischen Stellungnahmen zum Osiandrischen Streit um das Verständnis der reformatorischen Rechtfertigung. An diesen zur Beilegung einer bis heute kontrovers diskutierten Auseinandersetzung abgefassten Beiträgen zeigt sich Elisabeths geradezu leidenschaftlicher Einsatz für die reformatorische Theologie und für den Kirchenfrieden in ganz einzigartiger Weise. Sie vertiefte sich selbst in die Schriften der Kontrahenten und versuchte, sich am Ende eine eigene Meinung zu bilden. Ihr Wunsch nach einer raschen Beilegung dieses in Königsberg ausgebrochenen Streits war auch deshalb so groß, weil er die preußische Kirche ihres Schwiegersohnes Albrecht und ihrer Tochter Anna Maria zu spalten drohte und weil Joachim Mörlin, einer der ihr am nächsten stehenden lutherischen Theologen, in ihn verwickelt war. Nicht zu vergessen unter ihren Werken sind schließlich ihre 15 geistlichen Lieder, die sie in der schweren Hannoveraner Zeit vor allem sich selbst zum Trost, passend zu bekannten Kirchenliedmelodien, gedichtet hat. In diese freilich oft holprigen Verse ist sowohl Autobiographisches als auch das für sie theologisch Fundamentale eingeflossen. So heißt es in einem Lied: „Zuforderst ist mir Jesus Christ / Allzeit gewest das hogest gut … Was ich guets thue, thut er durch mich / Sein gnad wirckt in mir wunderlich …“. (Zu ihren Schriften siehe auch den Download entnommen aus: http://www.klosterkammer.de/html/pdf/kkh_geschichte_2010.pdf )

Kommentar

Auch wenn Elisabeths ungedruckte Texte nicht in die Breite haben wirken können, charakterisieren sie doch die Autorin auf höchst authentische Weise und rechtfertigen die Erinnerung an sie selbst nach 500 Jahren. Sie war eine mündige Christin, die nicht nur für sich verstanden hat, warum Luther die mittelalterliche Theologie und Frömmigkeit  auf den biblischen Prüfstein stellen musste, sondern die diese Gewissen befreiende Botschaft mit den ihr gegebenen Möglichkeiten unbedingt weitersagen musste. Wohl wusste sie, dass der Apostel Paulus den Frauen geistliches Reden verbot (1. Kor. 14,34; 1. Tim. 2,12). Aber sie wusste auch, dass anvertraute Pfunde nicht vergraben werden dürfen, sondern zum Wuchern da sind. Deshalb beteiligte sie sich als „christliche fürstin“ am theologischen Diskurs im Dienst der Reformation.

Elisabeth war im Unterschied zu ihrer Namenschwester im 13. Jahrhundert keine Heilige, sondern ein Kind ihrer Zeit mit all ihren Schatten und Kanten. Dazu gehörte der Hexenglaube ebenso wie die Vorstellung von der gehorsamen Unterordnung der Frau unter ihren Mann in der Ehe. Riet sie doch ihrer Tochter Anna Maria, „dass  sie keinen freien Willen haben solle außer allein des Mannes Willen“. Andererseits gründete sie in Münden eine Mädchenschule  und verpflichtete die Konventualinnen der evangelischen Frauenklöster zur Mädchenerziehung. Elisabeth war auch nicht die einzige Reformationsförderin unter den zeitgenössischen Fürstinnen, aber ein Alleinstellungsmerkmal gebührt ihr doch: Sie war, soweit ich sehe, die einzige Laientheologin und vielseitigste Schriftstellerin unter ihnen. Das eindrücklichste Vermächtnis hinterließ sie allerdings ungewollt durch ihre Lebensgeschichte, in der Siege und Niederlagen, Klage und dankbares Lob, kämpferische Entschlossenheit und fromme Ergebung in die göttliche Lebenslenkung sich die Waage hielten. Und ähnlich wie der Reformator Corvin hat Elisabeth die lutherische Kreuzestheologie nicht nur als dogmatisches Konstrukt verstanden, sondern als existentiale Wirklichkeit angenommen. Denn sie war davon überzeugt und hatte es auch mehr als einmal erfahren, „das rechtschaffene Christen durch nichts so wol geprüffet werden als eben durchs Creutz“. Im Witwentrostbuch konnte sie sogar vom „lieben heiligen Creutz“ sprechen.