Bundestag beschließt einstimmig Reform des Sexualstrafrechts

Bundestag beschließt einstimmig Reform des Sexualstrafrechts

Nein heißt Nein

„Das Gestz ist ein großer Erfolg“, sagt Susanne Kahl-Passoth, Vorsitzende der EFiD und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates. Am Donnerstag wurde die Reform des Sexualstrafrechts im Bundestag einstimmig beschlossen. Zukünftig können sexuelle Handlungen bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen der anderen Person durchgeführt wurden – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet oder angedroht wurde. >>> Weiterlesen

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den Beschluss des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, eine Stelle zu schaffen, um Übergriffe in Form von Gewalt und Diskriminierung, die auf sexueller Orientierung oder Gender-Identität basieren, zu überprüfen. „Dies ist ein starkes Zeichen, das längst überfällig war“, betont Susanne Kahl-Passoth, EFiD-Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates. „Endlich wird die Menschenrechtslage von LSBTI in aller Welt ständiges Thema bei den Vereinten Nationen.“