Dortmund, 22.02.2013
Zumutung Toleranz (Tolerance Unreasonable Demand)
Anerkennung statt Toleranz für Opfer rechtsextremer Gewalt
Toleranz ist ein wundervoller Begriff und wird überall gebraucht. Alle Programme für Demokratie und gegen Rechtsextremismus tragen ihn im Titel. Ich habe selbst auch mal ein Projekt für Toleranz und Demokratie gegründet. Doch dann habe ich gemerkt, so selbstverständlich, ja inflationär, wie wir inzwischen mit dem Begriff der Toleranz hantieren, ganz so einfach ist es mit seiner Bedeutung gar nicht. Für Opfer rechter Gewalt ist der Begriff Toleranz eine Zumutung und es drängt sich die Frage auf, warum und mit wem soll Toleranz geübt werden? Dazu möchte ich von einem Beispiel aus meinem Arbeitsalltag bei Back Up, der ersten Beratungsstelle in Westdeutschland für Opfer rechter Gewalt, berichten.
Und zwar von meinem ersten Fall, den wir hier in Dortmund betreut haben. Das war im Sommer 2011. Damals hat sich eine Mutter bei mir gemeldet, deren Sohn schon seit langer Zeit ins Visier von Rechtsextremisten geraten war: Immer wieder wurde er bedroht und belästigt. Die Fassade ihres Wohnhauses wurde besprüht und gelegentlich kreiste abends das Auto der Neonazis-Kameradschaft um ihren Häuserblock. Um ihm Angst zu machen.
Gleich nachdem die Frau mich angerufen hatte, fuhr ich zu dem Haus der Familie und sprach mit dem jungen Mann und seinen Eltern. Sie fühlten sich von der Polizei völlig missverstanden, und bekamen auch sonst keine Hilfe in ihrer Not. Es war die Zeit, nachdem eine Familie aus Dorstfeld nach ähnlichen Angriffen auf ihren Sohn von dort vertrieben worden war. Und das unter hoher medialer Resonanz.
Der 20-jährige Dortmunder Schüler wurde schließlich in einer Freitagnacht in diesem Sommer gemeinsam mit drei Freunden von einer Gruppe Neonazis überfallen. Auf einer Kreuzung an der Preinstraße fuhren die Neonazis
zunächst an den Jugendlichen vorbei. Als die Rechtsextremisten den jungen Mann als Antifaschistischen erkannten, wendeten sie und hielten den Wagen mitten auf der Kreuzung an. Insgesamt fünf Neonazis sprangen – mit Sturmmasken vermummt – aus ihrem Wagen. Die Rechten griffen die jungen Leute mit Baseballschlägern, Pfefferspray, Steinen, Flaschen und einem Messer an, wobei einer von ihnen meinem späteren Klienten drohte: “Jetzt bist du dran, ich stech dich ab, so wie Schmuddel!” – womit er sich auf den Punker bezog, der 2005 von einem Neonazi in der U-Bahn-Station Kampstraße erstochen worden war. Die Angegriffenen konnten die Neonazis zum Glück auf Distanz halten und die Polizei verständigen. Aber Rechten verschwanden, bevor die Polizei eintraf.
Dieser Angriff war nicht der erste, den der Schüler erleben musste, doch nach diesem konnte er lange Zeit nicht mehr schlafen. Er ging zeitweise nicht zur Schule, vergaß, regelmäßig zu essen – und überall sah er nun die Neonazis, die schließlich sein Denken dominierten: Ständig surfte er auf den Internetseiten der bekannten Kameradschaften. So war nicht nur der Schüler selbst betroffen, sondern die ganze Familie. Sie hatten abends Angst, dass die Neonazis wieder kommen würden. Dass es zu weiteren Sachbeschädigungen an ihrem Haus kommen könnte, der Vermieter des Hauses sie nicht mehr dulden würde. Oder auch weitere Familienmitglieder angegriffen würden.
Back Up, die erste Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt in Westdeutschland, deren Leiterin ich bin, vermittelte in diesem Fall dem Jugendlichen psychologische Hilfe, juristischen Beistand, begleitete ihn zu einer weiteren Zeugenvernehmung und sorgte vor allen Dingen dafür, dass die Familie weiterhin in dem Haus bleiben konnte, da der Vermieter befürchtete, dass sein Haus weiter beschädigt werden würde. Nach einiger Zeit besserte sich die Situation für die Familie- sie konnte in dem Hause bleiben, der Schüler besuchte eine Therapie und schaffte es das Gymnasium im Frühsommer 2012 abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt fiel jedoch auch die Gerichtsverhandlung, in der sich drei bekannte Rechtsextremisten, wovon zwei Täter auch aus dem mittlerweile verbotenen Nationalen Widerstand Dortmund (NWDO) kamen. Back UP begleitete den Jugendlichen, wie auch seine Freunde zum Prozess, sorgte durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit dafür, dass Menschen informiert waren und den Prozess beobachteten. Auch eine Gruppe von Rechtsextremisten des verbotenen Nationalen Widerstands Dortmund (NWDO) besuchte den Prozess. Zwei der Täter
gesellten sich zu der Gruppe der Neonazis. Der dritte Angreifer stellte sich abseits der Gruppe, er kam alleine zum Prozess und auch nach dem Urteil verließ er alleine den Gerichtssaal. Alle Angeklagten zeigten sich geständig und räumten den Angriff ein. Während ein Neonazi ganz auf eine Entschuldigung verzichtete, entschuldigte sich ein Anderer für die Tat bei dem Gericht. Nur der dritte Angeklagte wandte sich an die Opfer und entschuldigte sich persönlich. Ein Opfer fragte den Angeklagten direkt warum er dies getan habe und wer an der Tat noch beteiligt gewesen wäre. Es kam in dem Gerichtssaal zu einer, wenn auch unter Missbilligung des Richters, kurzen Kommunikation und Auseinandersetzung zwischen Opfer und einem Täter. Der Angeklagte räumte seine Schuld ein und bat die Opfer um Vergebung. Schließlich erkannte der Richter das rechtsextreme Tatmotiv an und sprach alle drei Täter, die jeweilige Tatbeteiligung berücksichtigend, für schuldig.
Ist in diesem Fall der Begriff der Toleranz zielführend? Wem gegenüber soll mit Toleranz begegnet werden? Den Opfern rechter Gewalt oder den Rechtsextremisten selbst? Die Forderung nach Toleranz ist in diesem Kontext absurd.
In diesem Fall geht es vielmehr um die Anerkennung des Leidens der Opfer. Anerkennung kann dabei auf verschiedenen Ebenen stattfinden: psychosozial als Anerkennung Innerhalb des Freundeskreises und der Familie, institutionell bei der Polizei und vor Gericht, aber auch eine gesellschaftliche Anerkennung. Die größte Herausforderung dabei stellt sich bei dem Anerkennungsbegriff für die rechtsextremen Täter dar. Anerkennung setzt jedoch auf ein Prinzip von Wechselseitigkeit und die Gleichwertigkeit von allen Menschen. Diesem Prozess geht jedoch die Auseinandersetzung mit dem (verhasstem) Anderen voraus. In dem Gerichtsprozess war nur ein kurzer Moment ersichtlich, indem es zu einer wechselseitigen Anerkennung zwischen einem Angeklagten und seinem Opfer kam. Diese Auseinandersetzungen sind für alle Beteiligten anstrengend und konflikthaft, doch gleichzeitig animiert sie den Täter zur Perspektivübernahme. Voraussetzung dafür ist Empathie mit dem Opfer und dabei die Bewusstwerdung über die eigene Schuld und Verantwortung.
Der Begriff der Toleranz hingegen ist in diesem Fall eine Zumutung, moralgesättigt und saturiert. Die Folgen dieser Begriffsverwendung sind dafür
umso einschneidender: Je höher die Moral, desto geringer sind die Kommunikationschancen zwischen Menschen. Wilhelm Heitmeyer (2002) warnt vor dem Deckmantel der Toleranzforderungen, in dem zugleich die kommunikationslose Intoleranz gegenüber jenen herauskommt, die sich nicht auf die einseitig aufgestellten Moralforderungen einlassen oder einlassen können. Von diesem Mythos leben die Rechtsextremisten, dass niemand sich mit ihnen auseinander setzen möchte. In diesem Fall sollen dann der Hass und die Wut der Rechtsextremisten mit einer repressiven Toleranz (Marcuse 1965) besänftigt werden. Doch das ist eine wirklichkeitsfremde Vorstellung, in der eine Reflexion nicht stattfindet. Mit dem Begriff der Anerkennung hingegen, der ausgehend von dem Leid und den Perspektiven der Opfer rechter Gewalt dem Rechtsextremismus begegnet, kann ebenso über Entstehungs- und Radikalisierungsprozesse nachgedacht werden.