Das aktuelle Stichwort_Präimplantationsdiagnostik

Das aktuelle Stichwort: Präimplantationsdiagnostik

(epd). Unter Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung eines Embryos vor der Einsetzung in die Gebärmutter verstanden. Das Verfahren ist daher nur bei Embryos möglich, die durch künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) entstanden sind. Üblicherweise wird am dritten Tag nach der Befruchtung eine Zelle des Embryos entnommen. Der Embryo befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Vier- bis Achtzellen-Stadium.

Nach der Entnahme der Zelle wird das Genom des Embryos auf Genmutationen oder Chromosomen-Anomalien untersucht. Nach dem Verfahren wird nur ein gesunder Embryo in den Mutterleib eingepflanzt. Die anderen Embryonen werden nach der Untersuchung vernichtet. Daher war PID bislang in Deutschland verboten.

Mit einem Urteil zur PID hat der Bundesgerichtshof im Juli das Verbot jedoch faktisch aufgehoben und die PID in bestimmten Fällen für zulässig erklärt. Einen Antrag auf PID stellen in der Regel Eltern, die selbst eine vererbbare Krankheit oder Behinderung oder die Disposition dazu haben. Sie wollen durch die Untersuchung verhindern, ein schwer krankes oder behindertes Kind zu bekommen. Was genau untersucht wird, hängt von dem betreffenden Paar ab, von dem der Embryo stammt. Es wird kein kompletter Test auf alle bekannten Erbkrankheiten gemacht.

Kritiker der PID führen an, dass ein Katalog von Gendefekten oder Krankheiten, für die die PID zulässig sein soll, kaum aufzustellen sei. So gibt es genetisch bedingte Krankheiten, die erst im späten Erwachsenenalter auftreten. Es gibt Gene, die eine Erkrankung auslösen können, sie muss aber nicht eintreten, etwa Brustkrebs.