Datenschutz_Gläserne PatientInnen

Datenschutz

Gläserne PatientInnen

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes sind die Krankenkassen künftig verpflichtet, alle Versicherten ab 16 Jahren regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft zu befragen. Die Entscheidung der Versicherten soll dann auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden. Schreibrecht hierfür haben nicht nur die Versicherten oder ihre ÄrztInnen, sondern auch die Krankenkassen. Datenschutzrechtlich ist das mehr als bedenklich, zumal der Datenschutz auch an einer anderen Stellen ausgehebelt wurde: Personenbezogene Daten von Organspendern dürfen künftig für Forschungszwecke (auch für kommerzielle) weitergegeben werden – auch ohne Einverständnis der Betroffenen. (EFiD-mitteilungen 450, August 2012)