Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.

Beschluss der Mitgliederversammlung der Evangelischen Frauen in Deutschland vom 05. Oktober 2023

Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.

Das Recht darauf, ein Kind zu gebären, sowie das Recht, dieses Kind in sicherer, angemessener und behüteter Umgebung aufwachsen lassen zu können, muss gewährleistet sein.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz könnte um eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs ergänzt werden.

Der Rechtsanspruch der schwangeren Person auf eine qualitative, ergebnisoffene, kostenfreie, barrierearme Schwangerschafts(konflikt)beratung muss gesichert sein; diese muss erhalten und ausgebaut werden.

Der Zugang zu und das Recht auf eine qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung (Schwangerschaftsvor- und nachsorgeleistungen sowie sichere Abbrüche) muss gewährleistet sein.

Die Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft und die Nachsorge müssen Kassenleistungen sein.

Sexuelle Bildung und Information zur Aufklärung muss wohnortnah, barrierefrei, mehrsprachig, kultur- und diversitätssensibel angeboten werden. Der Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln muss gesichert sein.