Die Evangelische Frauen in Deutschland kritisieren den Gesetzentwurf der interfraktionellen Gruppe des Bundestages
Der Bundesverband der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD), der die Interessen von rund 3 Millionen Mitgliedern vertritt, übt scharfe Kritik an dem erneuten Vorstoß, die Widerspruchsregelung bei der Organspende in Deutschland einzuführen.
„Nach unserer Überzeugung verstößt dieser Gesetzentwurf gegen unsere Rechtsordnung: Es ist mit unserer bestehenden Rechtsordnung nicht vereinbar, dass Schweigen oder Nicht-Tätigwerden als Zustimmung gewertet werden kann. Dieses Rechtsverständnis, das für Kaufverträge, Zeitungsabos etc. völlig unbestritten gilt, kann doch nicht ausgerechnet für das in Art 2 Grundgesetz besonders geschützte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt werden,“ betont die Vorsitzende der EFiD, Angelika Weigt Blätgen. Die Widerspruchsregelung, so Weigt-Blätgen weiter, würde einen Wechsel von der Freiwilligkeit hin zur Verpflichtung bedeuten und damit einen Paradigmenwechsel.
Für den Dachverband ist es nicht vorstellbar, dass es im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine Verpflichtung geben könnte, den sterbenden oder toten menschlichen Körper zur Verfügung zu stellen – auch dann nicht, wenn dies dem Wohl anderer Menschen dient. Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende. Dies gilt ebenso im Falle einer doppelten Widerspruchsregelung, nach der auch Angehörige einer Organspende widersprechen könnten. Die Entscheidungsnot betroffener Angehöriger lässt sich letztlich nur lösen, wenn über eine Organspende ausschließlich die erwachsenen Organspender_innen entscheiden.
Susanne Paul, stellvertretende Vorsitzende der EFiD, fügt hinzu: „Unser Respekt gilt auch denjenigen, die aus den verschiedensten und achtbaren Gründen eine Entscheidung pro oder contra Organspende nicht treffen wollen oder können und auch denjenigen, die am Ende ihres Lebens möglicherweise versäumt haben, oder nicht mehr in der Lage sind, ihren Widerspruch rechtswirksam zu formulieren. Wir können sie nicht so behandeln, als ob sie zugestimmt hätten. Daher lehnen wir aus christlicher Verantwortung und unter Berufung auf unser Grundgesetz und auf die allgemeinen Menschenrechte einen Zugriff des Staates auf die Organe und Körperteile aller seiner Bürger_innen ab.“
Am Donnerstag, den 7. Mai, hatte eine interfraktionelle Gruppe von Bundestagsabgeordneten der Parteien CDU, CSU, Die Linke, Die Grünen und der SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende vorgestellt.
Siehe auch: https://organspende-entscheide-ich.de/