Gesetzliche Regelung von PatientInnenverfügung – Bundestag nimmt Gesetzesentwurf des SPD-Abgeordneten Stünker an

Gesetzliche Regelung von PatientInnenverfügungen

Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag erneut über die gesetzliche Regelung von PatientInnenverfügungen beraten und den Gesetzesentwurf, der vom SPD-Abgeordneten Joachim Stünker eingebracht wurde, angenommen. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Wille der Betroffenen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung beachtet werden soll. Die EFiD hält eine gesetzliche Regelung von PatientInnenverfügungen zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, da bisher eine hinreichend breite gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht stattgefunden hat.

 

Die durchaus begründeten Ängste in der Bevölkerung, im Krankheitsfall einer unpersönlichen Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, sind durch die einseitig geführte Diskussion um PatientInnenverfügungen weiter verstärkt worden. Die EFiD tritt für eine Begrenzung der Reichweite der PatientInnenverfügung auf unmittelbar zum Tode führende Erkrankungen ein.

Aus Sicht der EFiD ist die politische Debatte bislang immer nur sporadisch geführt worden und auch der entsprechende gesellschaftliche Diskurs über diese komplexen Fragen wurde noch keineswegs breit und intensiv genug geführt. Insbesondere zwei Aspekte müssen vor einer gesetzlichen Neuregelung in einen solchen Diskurs einbezogen werden.

 

Der geschlechtsspezifische Aspekt
Erste Untersuchungen stützen die Vermutung, dass Frauen, anders als Männer, mehr aus altruistischen denn aus Gründen der Selbstbestimmung PatientInnenverfügungen abschließen. Zu diesen Gründen gehören z.B. die Sorge, Kindern und Enkelkindern finanziell und/oder durch Pflegebedarf zur Last zu fallen. Hinzu kommt, dass Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung öfter als Männer im Alter alleine leben und ihnen daher kein Partner als potentiell Pflegender zur Verfügung steht

 

Der Aspekt der Menschenwürde
Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen chronisch Kranker weisen darauf hin, dass mit einer gesetzlichen Neuregelung der PatientInnenverfügung der Druck steigen wird, auf medizinische Möglichkeiten der Lebenserhaltung zu verzichten. Insbesondere betonen sie, dass “Lebenswert” und Menschenwürde nicht als scheinbar objektive Kategorien von außen beurteilt werden können.