Göppingen, 13.04.2013
Schönen guten Abend, liebe Frauen und meinen herzlichen Dank für diese Einladung, an die Organisatorinnen. Dies besonders auch für die Unterstützung der Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung, deren Geschäftsführerin ich bin. Unsere Aufgabe ist die Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen, mit dem (hehren) Ziel der Integration auf dem Arbeitsmarkt.
Am 8. April fand ich unter der Überschrift „Plastik-Bankräuberin“ folgenden Artikel in der Zeitung: Was lange Zeit im Kinderzimmer selbstverständlich schien – dass nämlich Bösewichte männlich zu sein haben – damit macht jetzt der Spielfiguren-Hersteller Playmobil Schluss. In seinem Set „Bank mit Geldautomat“ bringt er erstmals eine Bankräuberin ins Spiel. Mit einer Knarre in der Rechten fordert eine blonde, schwarz gekleidete, sonnenbebrillte weibliche Spielfigur einen Bankangestellten dazu auf, Geldbündel in ihre rote Handtasche zu stopfen….Eine Spielzeug-Bank-Chefin wird derweil noch schmerzlich vermisst“
Zuerst, in aller Frühe am Kaffeetisch dachte ich empört „ na auf die Art von Gleichberechtigung können wir doch wirklich verzichten“.
Je länger ich jedoch darüber nachdachte, desto mehr belustigte mich der Gedanke, dies symbolisch zu sehen. Symbolisch dergestalt, dass es doch überaus hilfreich wäre, wenn (immer) mehr Frauen entschlossen dastehen würden, und den Geldkassierern die Pistole auf die Brust setzen würden und die Durchsetzung ihrer Rechte und mehr Geld einfordern würden.
Ich will jetzt hier nicht weiters die bekannten Fakten aufzählen, wie die, dass Frauen immer noch weniger Geld verdienen wie Männer, sich diese Tendenz in Deutschland sogar verstärkt oder dass Frauen weniger in Führungspositionen vertreten sind. Ich will hier als Lobbyistinfür langzeitarbeitslose Menschen den Fokus darauf legen, wie sich die Situation heute für arbeitslose Frauen in Hartz IV / Arbeitslosengeld II-Bezug darstellt. Arbeitslosengeld II bekommt man nach einem Jahr Arbeitslosengeld 1, das sich als Versicherungsleistung am früheren Einkommen orientiert und nicht vermögensabhängig ist.
Früher war auch nicht alles gut, aber mit der Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen 2004 hat sich die Situation arbeitsloser Frauen erheblich verschlechtert. Unabhängig davon, wie man die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bewerten mag, war doch die frühere Arbeitslosenhilfe eine auf die Person bezogene eigenständige Hilfeleistung, orientiert am früheren Arbeitseinkommen. Heute, mit Zusammenlegung von Partnern und Familien zu einer „Bedarfsgemeinschaft“ ist ein Partner, in der Regel die Frau vollkommen vom Partner abhängig.
Entweder bekommt sie als „Partner“ 90 % des Alg-Betrages des „Familienvorstandes“, oder kommt der Familienvorstand mit seinem Einkommen über den Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft bekommt die Frau gar nichts mehr und ist vollkommen vom „Ernährer“ abhängig. Hier wird also – entgegen aller moderner Bestrebungen das alte Familienbild des Ernährers und der „Frau höchstens als Dazu verdiende“ munter gepflegt, trotz Genderleitbild der Arbeitsagenturen.
Im Januar 2005 haben 317.000 Menschen ihre Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe ersatzlos verloren, 90 % der Nichtbewilligungen werden auf Ehe und eheähnliche Partnerschaften zurück geführt , knapp jeder, bzw jede 5te ehemalige ArbeitslosenhilfebezieherIn war davon betroffen
Die Freigrenze für Vermögen zur Altersvorsorge wurde einerseits angehoben, andererseits sind Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen seit 2013 nicht mehr rentenversichert. Zudem muß im Vertrag über eine Altersversicherung dezidiert eine frühere Vewertbarkeit ausgeschlossen sein. Besonders von Altersarmut betroffen sind Frauen mit durchschnittlich der Hälfte des Rentenanspruches von Männern, Hartz IV differenziert hier in keiner Weise.
Die Gelder für aktive Arbeitsmarktpolitik werden seit Jahren drastisch gekürzt. Das heißt, es gibt immer mehr kurzfristige, oft recht sinnfreie Aktivierungsmaßnahmen und keine längerfristigen, an den Potentialen der Menschen ansetzenden Maßnahmen mehr. Die schnelle Vermittlung hat oberste Priorität, Nachhaltigkeit ist hier ein Fremdwort. Dies führt dazu, dass Frauen meist in Teilzeit-, 400-Euro-Jobs oder/ und Niedriglohnjobs vermittelt werden. Da für die Vermittlung und für Maßnahmen die „Kostenverursacher“ im Jobcenter oberste Priorität haben (müssen), bleiben die Frauen ohne oder mit nur geringem Leistungsanspruch auf der Strecke. Fordern statt fördern oder ganz links liegen lassen ist die Devise.
Deshalb ist politisch – und selbstverständlich von den Kirchen und Sozialverbänden zu fordern:
Es muß insgesamt nicht nur gefordert, sondern auch wieder gefördert werden
Eine Abkehr des kurzfristigen Vermittlungswahns ist notwendig, die Vermittlung von Frauen in Minijobs und jegliche prekäre Arbeit ist zu unterbinden, zumindest einzuschränken
Will man eine qualitative Erhöhung der Frauenerwerbsquote, müssen qualitative und an den Potenzialen der Frauen ausgerichtete längerfristige Maßnahmen her
Der Zugang zu Bildung und Ausbilkdung muß selbstverständlich auch für Alg II-Bezieherinnen gewährleistet sein
Und natürlich, um Alleinerziehenden Frauen (u.a.) eine Chance zu geben müssen genügend und gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten geschaffen und auch finanzierbar sein.
Und damit bin ich wieder bei der Bankräuberin. Die Frauen müssen den Verantwortlichen, hier meist Männern die Pistole auf die Brust setzen und andere Verhältnisse fordern. Und da sich Frauen im Alg-II-Bezug dies oft nicht trauen, brauchen sie unsere Fürsprache
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit