Kirchliche Segnung_Keine einheitliche Praxis für gleichgeschlechtliche Paare_Weiterlesen

Kirchliche Segnung

Keine einheitliche Praxis für gleichgeschlechtliche Paare

In den 20 evangelischen deutschen Landeskirchen gibt es zur Segnung einer Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare keine einheitliche Regelung. Erstmals hatten sich 2002 vier evangelische Kirchen für eine geistliche Begleitung homosexueller Paare ausgesprochen. Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (Stand 2011) haben sich 14 von den damals noch 22 Landeskirchen damit befasst: Eine Segnungshandlung gleichgeschlechtlicher Paare in Form einer Andacht oder eines Gottesdienstes ist Praxis in den Landeskirchen Bayern, Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz, Braunschweig, Hessen und Nassau, Nordelbien (seit 2012 Nordkirche), Oldenburg, Pfalz, Rheinland und Westfalen

In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in einem öffentlichen Gottesdienst seit November 2011 möglich. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist Segnung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seit einer Synodenentscheidung vom Juni 2013 der kirchlichen Trauung gleichgestellt. Wie die klassische kirchliche Trauung von Mann und Frau wird sie in das Kirchenbuch eingetragen.

In vier Landeskirchen gibt es eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen der Seelsorge: Baden, Hannover, Pommern (seit 2012 Nordkirche) und Sachsen. (Ev. Pressedienst, 13. August 2013)