Kritik der Evangelischen Frauen am Prostituiertenschutzgesetz

Kritik der Evangelischen Frauen am Prostituiertenschutzgesetz

Deutliche Mängel

Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. „Die Erlaubnispflicht für Bordelle ist zwingend erforderlich“, sagt Susanne Kahl-Passoth, Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates. „Jedes Gewerbe muss ordnungsgemäß angemeldet sein – so auch ein Bordell.“ Kritisch sehen die Evangelischen Frauen in Deutschland die geplante Anmeldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung. >>> Weiterlesen

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den Beschluss des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, eine Stelle zu schaffen, um Übergriffe in Form von Gewalt und Diskriminierung, die auf sexueller Orientierung oder Gender-Identität basieren, zu überprüfen. „Dies ist ein starkes Zeichen, das längst überfällig war“, betont Susanne Kahl-Passoth, EFiD-Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates. „Endlich wird die Menschenrechtslage von LSBTI in aller Welt ständiges Thema bei den Vereinten Nationen.“