Monika von der Lippe – Landesgleichstellungsbeauftragte Brandenburg

Berliner Tischgespräche 30. Oktober 2018 in der Ev. Akademie zu Berlin

Parität in den Wahlgesetzen – Kleine Regelung große Wirkung
Monika von der Lippe
Landesgleichstellungsbeauftragte Brandenburg

Veröffentlicht auf der Homepage des Amtes für Kirchliche Dienste der EKBO, www.akd-ekbo.de

Alle Rechte bei der Autorin

Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für die Einladung zu den Berliner Tischreden! Herzlichen Dank für die Gelegenheit, heute zu Ihnen sprechen zu dürfen! Das ist mir eine besondere Freude und eine besondere Ehre!

Der kleine Sohn einer Bekannten wurde neulich gefragt, was er später werden wolle. Will er vielleicht Bundeskanzler werden? Nein, das will er nicht. Er ist doch kein Mädchen!

Auf der anderen Seite erinnern wir uns an das Bild der rein männlichen Führungsriege im Seehofer-geführten Innenministerium. Oder an die Statistik, nach der mehr Staatssekretäre auf Bundesebene den Vornamen Hans trugen (24) als es Frauen gab (nämlich 19).

Wir befinden uns gerade in einer historischen Phase: Vor fast genau 100 Jahren, am 12. November 1918 wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt. Seitdem können Frauen in der Politik direkt mitbestimmen. Als sie das erste Mal die Möglichkeit dazu hatten, das war die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung im Januar 2019, nahmen fast 80% der wahlberechtigten Frauen dieses Recht wahr. Heute gehen Frauen etwa genauso oft wählen wie Männer.

Gleichzeitig bekamen Frauen auch das passive Wahlrecht, konnten sich also wählen lassen. Damals, 1919, kandidierten 300 Frauen. Und noch ein paar Zahlen: Von den 423 Abgeordneten waren nach der Wahl 37 Frauen. Das entspricht einem Anteil von 8,7%. Im Bundestag wurde dieser Wert, 8,7%, erst 1987 deutlich überschritten. Am höchsten war er in der vergangenen Legislatur mit 37%. Nach der Bundestagswahl im letzten Jahr sank er um 6%.

In den Landtagen sitzen etwa ein Drittel Frauen (in Thüringen 41%, in Baden-Württemberg 25%, in Brandenburg 36%). Auch hier ging der Frauenanteil bei den letzten Wahlen wieder zurück.

Auf der kommunalen Ebene, auf der übrigens viele politische Karrieren beginnen, sind etwa ein Viertel Frauen vertreten, auch hier mit großen Unterschieden, es gibt noch immer Kommunalvertretungen ganz ohne Frauen. Und unter den Bürgermeistern und Landräten ist nur noch jede zehnte eine Frau.

So wenige Frauen, so wenig Vielfalt. Was ist das – für so viele? Nur zwei Fische und fünf Brote?!

Ausgehend von der Überzeugung, dass Menschen gleiche Rechte haben, dass die Geschlechter gleichberechtigt sind, gab es bereits im Vorfeld der Revolution von 1848 Forderungen nach politischer Gleichstellung von Frauen. Nach dem Scheitern wurden Frauen für 60 Jahre mit einem Politikverbot belegt und durften sich nicht mehr politisch äußern.

In England gab es blutige Auseinandersetzungen um das Frauenwahlrecht. Viele Menschen, Frauen wie Männer, ließen ihr Leben. Insbesondere während des 1. Weltkriegs kam die allgemeine und alltägliche Erfahrung dazu, dass Frauen den Platz von Männern einnahmen, die im Krieg waren. Es wurde immer schwerer, ihnen das Wahlrecht zu verwehren. Trotzdem lehnten Kaiser und Preußische Nationalversammlung noch im Mai 1918 das gleiche Wahlrecht für alle preußischen Bürgerinnen und Bürger ab. Erst nach dem Ausruf der
Republik am 9. November 1919 trat die Wahlrechtsreform in Kraft, die auch das
Frauenwahlrecht enthielt.

Nun muss man, zumindest in diesem Rahmen heute, nicht danach fragen, warum eine angemessene Vertretung von Frauen in den Parlamenten so wichtig ist. Natürlich sind Frauen heute gleichberechtigt, Gesetze vom Völkerrecht an (ich nenne das CEDAWAbkommen, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das die Bundesrepublik 1985 ratifizierte) bis zur brandenburgischen Landesverfassung schreiben vor, dass Frauen auch in der politischen Mitbestimmung tatsächlich gleichberechtigt sein müssen. Wo dies nicht der Fall ist, muss der Staat eingreifen. Bei diesen Zahlen ist das zweifellos der Fall!

Trotzdem tut man sich schwer: Was ist mit der verfassungsmäßig garantierten
Parteienfreiheit? Wird nicht auch die Wahlfreiheit eingeschränkt? Was ist mit Angehörigen des sogenannten „Dritten Geschlechts“? Was macht man mit reinen Frauenparteien?

Nachdem ich mich nun bereits seit einigen Monaten intensiv mit diesem Thema befasst habe, ein eigenes Rechtsgutachten beauftragt habe und mir die Meinung von Rechtsexpertinnen und –experten in einer Sachverständigenanhörung angehört habe, bin ich der festen Überzeugung, dass es für alle diese Fragen Lösungen gibt.

Neue politikwissenschaftliche Studien kommen zu dem Ergebnis, dass nicht der Einstieg von Frauen in die Politik das Problem ist, sondern der Aufstieg. Es geht also um die Kultur innerhalb von Parteien und das Verständnis von Politik – was ist ein richtiger Politiker? Und dabei geht es geht sicher auch um Rollenbilder auf allen Seiten.

Und was würden wir alles gewinnen! Lassen Sie uns einmal genau hinschauen:

1. Wir hätten mehr Frauen in den Parlamenten. Das war das damalige Ansinnen. Nach 100 Jahren Dornröschenschlaf würde man dieses Ansinnen endlich realisieren – gleiche Rechte für Frauen und Männer. Also keine Unterrepräsentanz qua Geburt.

2. Wir wissen: Frauen sind häufiger alleinerziehend. Frauen sind häufiger arm. Frauen arbeiten häufiger in bestimmten Berufen. Frauen erfahren häufiger häusliche Gewalt usw. Es besteht also durchaus die Hoffnung, dass nicht nur Frauen in die Parlamente einziehen, die ein männliches Politikermodell imitieren können, gutverdienende Frauen ohne Sorgeverantwortung. Mehr Frauen bedeuten also mehr unterschiedliche Lebenserfahrungen und andere Sichtweisen. Daraus kann man ableiten, dass sich vermutlich die Themen
ändern, über die gesprochen wird. Dass Beschlüsse anders ausfallen. Vielleicht wird dann schneller eine Lösung gefunden für höhere Renten, vielleicht für eine bessere Bezahlung in frauentypischen Berufen, vielleicht wird die Kinderarmut deutlicher bekämpft, vielleicht gibt es mehr Mitmenschlichkeit. Die Wirtschaft weiß das schon lange – gemischte Teams sind erfolgreicher.

3. Vielleicht verändert sich Politik auch organisatorisch, z.B. durch kürzere Sitzungszeiten, einen anderen Umgang miteinander, eine bessere Erreichbarkeit der Rathäuser auch am Abend, Kinderbetreuung während der Sitzungen usw. Diese Rahmenbedingungen wirken wie eine unsichtbare Hürde auf Menschen mit bestimmten Verpflichtungen, Lebensweisen und Einstellungen, eine Hürde, die Menschen nicht aufgrund ihrer Fähigkeiten ausschließt – und auch nicht aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Es geht hier eindeutig um strukturelle Diskriminierung.

Und jetzt sind wir an dem Punkt, an dem es mir wichtig ist zu sagen: Es geht hier eigentlich gar nicht um Frauen …

4. Denn von diesen Änderungen würden nicht nur Frauen profitieren. Nein, genauso Männer! Alleinerziehende Männer, Männer mit Sorgeverantwortung.
Oder ganz davon entkoppelt: Menschen mit Sorgeverantwortung.
Oder auch Menschen mit Behinderungen – wo sind sie bisher in den Parlamenten vertreten?
Oder Migrantinnen und Migranten?
Sehen Sie sich an, welche Berufe in den Parlamenten vertreten sind – wo sind die Erzieherinnen oder Altenpflegerinnen?

Sie sehen, wohin uns das Frauenwahlrecht 100 Jahre später bringen kann: zu einer Verbesserung der Demokratie, zu größerer Bürgernähe und einer Politik, die nicht von Eliten für Eliten gemacht wird. In der das Geschlecht für Parlamentsarbeit und vielleicht auch für unser gesamtes Zusammenleben so wichtig wird wie die Augenfarbe – nämlich letztlich nur noch als ein Zeichen für die Fülle menschlichen Lebens.

Oder anders gesagt: Wenn wir der „Stadt Bestes“ suchen, dann sollten wir auf die Fülle menschlichen Lebens auch zurückgreifen. Auf unterschiedliche Lebenserfahrungen und verschiedene Lebenssituationen. Jede und jeder kann etwas beitragen, um unsere Gesellschaft voranzubringen. Ich bin mir sicher – es wird am Ende mehr Themen, mehr Ideen, mehr fähige Politikerinnen und Politiker geben. Und wer weiß? Vielleicht bleiben am Ende 12 volle Körbe mit politischen Lösungsvorschlägen übrig.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat kürzlich ein Impulspapier veröffentlicht mit dem Titel „Geliehen ist der Stern, auf dem wir leben. Die Agenda 2030 als Herausforderung für die Kirchen“. Ausgangspunkt sind Überlegungen zum Beitrag der Kirche zur Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, die von den Vereinten Nationen 2015 beschlossen worden war. Neben ökologischen und friedenspolitischen Fragen geht es
allgemein um Fragen der Nachhaltigkeit, die selbstverständlich auch Fragen von
Gerechtigkeit und Wahrung der Menschenrechte betreffen. Ungleichheit soll überwunden und Menschenrechte sollen in ihrer vollen Bandbreite verwirklicht werden.

Im Impulspapier der EKD wird im entsprechenden Kapitel festgestellt, dass es auch in Deutschland noch Handlungsbedarf gibt, was die Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben gibt. Und es werden die vielen guten Maßnahmen angeführt, die sich mit der Gleichstellung der Geschlechter in der Kirche befassen. Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm fordert einen Wertewandel und einen umfassenden gesellschaftlichen Mentalitäts- und Kulturwandel, um dieses und die anderen Ziele zu erreichen. Die Evangelische Kirche solle dabei Mahner, Mittler und Motor sein (vielleicht auch Mahnerin und Mittlerin?).

Und das ist sie in der Tat – ich freue mich sehr über die gute Zusammenarbeit, die wir in Brandenburg in der Gleichstellungspolitik haben! Die Zusammenarbeit mit der Pfarrerin für Frauenarbeit Magdalena Möbius, die Kooperationen auf kommunaler Ebene mit den Kreisfrauenbeauftragten, Gespräche mit dem Gleichstellungsbeauftragten der EKBO und Vertretern der Männerarbeit und kürzlich war ich zu einem Männerstammtisch in einer Kirchengemeinde in Dahme-Spreewald eingeladen. Mein Eindruck ist: Wir kämpfen auf ähnlichen Feldern. Um Erfolg zu haben ist es immer gut, sich auch von anderen Impulse zu holen. Das haben wir zum Beispiel gemacht mit der gemeinsamen Broschüre „Unterstützung politischer Teilhabe von Frauen in Brandenburg“ – und das passt genau zu unserer heutigen Veranstaltung. Hier sehen Sie das Kapitel der EKBO! (Ich habe noch Broschüren mitgebracht.) Gemeinsam können wir viel erreichen.

Sehr deutlich wird in der Agenda 2030 wie auch im Impulspapier, dass die Menschheitsprobleme komplex sind. Die Themen sind miteinander verbunden – so kann nur Gerechtigkeit zu einer ökologischen Wende führen. Und eine Verwirklichung des Frauenwahlrechts kann Gleichberechtigung für alle bedeuten. Unterschätzen Sie die Gleichstellung nicht! Denn gleiche Rechte für alle Menschen zahlen sich am Ende für alle aus.

Vielen Dank!

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