Mutter-Kind-Kuren: Ablehnungsgründe oft rechtswidrig

FrauenGesundheit

Mutter-Kind-Kuren: Ablehnungsgründe oft rechtswidrig

Mehr als die Hälfte aller Widersprüche bei abgelehnten Mutter- oder Mutter-Kind-Kuren sind nach Angaben des Müttergenesungswerkes erfolgreich. Einem aktuellen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zufolge sind viele der Ablehnungsgründe rechtswidrig. Hilfe bei der Beantragung sollten betroffene Mütter unbedingt in Anspruch nehmen, denn die Erfahrung zeigt, dass die Anträge dann deutlich erfolgreicher sind.
>>> Kostenlose Hilfe bei der Beantragung einer Kur finden Sie beim Evangelischen Fachverband für Frauengesundheit (EVA).