Alleinerziehende sind keine Familien II. Klasse
Tischrede beim Frauenmahl in Dortmund am 17. Februar 2017
Nicola Berckhoff, Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e. V.
Der VAMV NRW ist Selbsthilfe- und Lobbyverband für 600.000 Alleinerziehende in NRW, das ist jede 5. Familie.
2017 ist auch für den VAMV ein Jubiläumsjahr, wir werden dieses Jahr 50.
1967. Da reichte es Luise Schöffel, sie war Lehrerin aus dem süddeutschen Herrenberg. Sie war alleinerziehende Mutter eines Sohnes und hatte es satt. Sie wollte die gesellschaftliche und rechtliche Missachtung ihrer Familienform in den 50er und 60er Jahren, den Mief der alten Bundesrepublik, nicht mehr hinnehmen.
Sie schaltete eine Anzeige in drei Tageszeitungen „Ledige Mütter, schließen wir uns zu einem Verband zusammen, Zuschriften unter Chiffre…“
Und sie hatte natürlich Bedenken, dass niemand sich melden würde, da ledige Mutterschaft zu dieser Zeit ja ein gesellschaftliches Tabu war. Aber ihre Bedenken waren unbegründet: in kürzester Zeit melden sich 150 Frauen bei ihr und schilderten ihre materielle Not, ihre Vereinsamung, ihre Schwierigkeiten mit dem Jugendamt, usw
An dieser Stelle würde ich gerne kurz zurückspringen in die Gegenwart: auch wenn mich heute keine Briefe mehr auf Chiffre-Anzeigen erreichen, sondern eher per Facebook-Messenger: Die Inhalte, mit denen Alleinerziehende sich an uns wenden, haben sich in den letzten 50 Jahren kaum geändert….
Der Titel meiner Rede ist: Alleinerziehende sind keine Familien II. Klasse!
Und obwohl man eigentlich meinen sollte, dass wir nun – angekommen im 21. Jahrhundert – solche Debatten nicht mehr führen müssten, weil doch eigentlich im kollektiven Bewusstsein angekommen ist, dass Familie da ist, wo Kinder sind, dass Familie bunt ist, usw, möchte ich, oder muss ich sagen: Wir brauchen ein starkes gesamtgesellschaftliches Statement für die Gleichberechtigung aller Familienformen. Auch wenn Ausgrenzung und Nicht-Gleichberechtigung heute vielleicht etwas subtiler daherkommt, als noch vor 50 Jahren.
Ich will Ihnen zwei ganz aktuelle Beispiele geben.
Ich hatte vor ein paar Tagen einen Aha-Moment. Ich bekam ein Jahresprogramm für Familienbildung zu sehen. Da gab es eine Pressemitteilung der Stadt Stuttgart, in der es hieß „Neues Elternprogramm erschienen. Treff- und Lernangebote für Eltern und Alleinerziehende“.
Nächstes Beispiel: Der Nachrichtendienst des Bundestages „hib – heute im Bundestag“ vermeldete Ende Januar „Entlastungsbetrag hilft Alleinerziehenden“. Hier spiele ich auf die römische II im Titel meiner Rede an, die die Steuerklasse II symbolisiert, in der Alleinerziehende sind. In der Nachricht heißt es, die durchschnittliche Entlastung läge bei 494 Euro für eine Alleinerziehende mit einem einem Kind. Wir reden also von einer steuerlichen Durchschnittsentlastung von 41,17 pro Monat für eine berufstätige Alleinerziehende.
Zum Vergleich: Die weitaus besser stellende Steuerklassenkombination III/V – das Ehegattensplitting – bringt schon im Eingangssteuersatz eine fast dreimal so hohe Entlastung. Die steigert sich dann auf über 8.000 Euro im Jahr. Wohlgemerkt, bei Verheirateten, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.
Was ich sagen will ist: Sind wir heute wirklich schon so weit weg von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft von Familien?
Wie sieht es tatsächlich aus mit der Gleichstellung aller Familienformen – rechtlich, auf dem Papier, und gesellschaftlich, in unseren Köpfen?
Oder anders gefragt: Wann ist es soweit, dass unser Verband sich wieder abschaffen kann? Denn das war das erklärte Ziel bei seiner Gründung 1967, vor 50 Jahren.
Das Gute vielleicht vorweg: in den vergangenen 50 Jahren waren wir – meine Vorgängerinnen und Mitstreiterinnen – fleißig und haben natürlich auch schon ganz viel erreicht: Vor 50 Jahren waren die Kinder unserer Vereinsgründerinnen – damals noch unter dem Namen „Verband lediger Mütter“ – noch nicht einmal mit ihren Vätern verwandt, sie hatten kein Recht auf Unterhalt, Erbschaft oder Umgang. Das Sorgerecht für sie lag bei einem Amtsvormund – wohlgemerkt, ich rede hier von volljährigen Müttern.
In den vergangenen Wochen konnten wir einen Riesenerfolg feiern: Der Unterhaltsvorschuss – Sie werden es mitbekommen haben – der vom Staat für die Kinder gezahlt wird, deren unterhaltspflichtige Elternteile ihren Pflichten nicht nachkommen – und das ist leider bei etwa drei Vierteln der Kinder der Fall, ist ausgeweitet worden.
An diesem Beispiel kann man auch sehr schön sehen, wie langsam die Mühlen der Politik mahlen können. Luise Schöffel hatte diese Forderung zum ersten Mal in ihrer 1968 als quasi erste Amtshandlung erstellten Dokumentation „Lebenswirklichkeit des unehelichen Kindes“ gestellt. (Da fällt mir auf, bei dem Begriff „unehelich“ zuckt man heute schon zusammen – auch ein Lobbyerfolg des VAMV 😉
12 Jahre später, 1980 trat das Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft. Kinder allein sorgeberechtigter Eltern konnten für 36 Monate Unterhaltsvorschuss bekommen, maximal bis zu ihrem 6. Geburtstag. Danach Fehlanzeige.
Weitere 13 Jahre später, 1993, wurde das auf 72 Monate und den 12. Geburtstag ausgeweitet. Und das gilt ja heute auch noch. Am 1.7.2017 fällt die Beschränkung der Dauer und das Alter der berechtigten Kinder wird auf 18 Jahre angehoben, 49 Jahre hat das nun gedauert. Wobei ich bemerken muss, dass der Unterhaltsvorschuss-Betrag um etwa 100 Euro niedriger liegt als der Mindestunterhalt, der das Existenzminimum abdecken soll.
Begleitet war das Thema, das im vergangenen Sommer von Frau Schwesig auf die politische Agenda gesetzt war, von einer großen Welle von Sympathie und Solidarität für die Alleinerziehenden, zu 90% übrigens Mütter, die tagtäglich ihre Frau stehen. Aber leider auch von einer großen Neid- und Missgunstdiskussion. Warum denn der Staat – also wir alle – jetzt ausgerechnet Trennungen subventionieren sollte. Es wird in den Kommentarspalten dieser Republik immer wieder das „Geschäftsmodell“ Alleinerziehend beschrieben.
Da frage ich mich, inwieweit ist denn das Zerrüttungsprinzip, dass in der Scheidungsrechtreform das Schuldprinzip abgelöst hat, tatsächlich schon im kollektiven Gedächtnis angekommen? Denn das war auch schon vor 40 Jahren, 1977!
Oder ist es vielleicht doch noch so, dass Schuld eine Rolle spielt in unserem Bild von Alleinerziehenden? Und dass nach dem schlichten „Selbst- in-Schuld“-Prinzip es auch irgendwie ein ganz kleines bisschen in Ordnung ist, dass Alleinerziehende halt „nur“ in Steuerklasse II sind, 41,17 Euro im Monat besser gestellt als ein lediger Mensch ohne Kinder.
Ich danke Ihnen.