PID-Zentren begrenzen_EKD-Bevollmächtigter zur PID-Rechtsverordnung

MenschenWürde

Zahl der PID-Zentren sollte begrenzt werden

EKD-Bevollmächtigter zur geplanten PID-Verordnung

Der Entwurf der PID-Rechtsverordnung sei verbesserungswürdig, heißt es in der Stellungnahme, die der Bevollmächtigte des Rates der EKD abgegeben hat. So solle die Zahl der PID-Zentren nicht begrenzt werden. „Es nicht auszuschließen, dass dadurch mehr Paaren die PID angeboten wird, als es eigentlich notwendig wäre. Auch fehlende konkrete Grenzen des Indikationsbereiches seien problematisch, heißt es in der Stellungnahme.     >>> Weiterlesen