Argumentations- und Arbeitshilfe zu Fragen des Schwangerschaftsabbruches, 2004

Schwangerschaftsabbruch

§ 218 – Argumentations- und Arbeitshilfe

Der Schutz ungeborenen Lebens ist keine private Angelegenheit, nur werden schwangere Frauen dabei von Politik und Gesellschaft weitgehend allein gelassen. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben kann aber nur umgesetzt werden, wenn die Gesellschaft und ihre Organisationen die notwendigen Bedingungen dafür herstellen. Auf Kosten von Frauen im Schwangerschaftskonflikt, etwa durch eine erneute Verschärfung des § 218 und damit einhergehender Kriminalisierung von Frauen, ist es nicht zu erreichen.