Selektiv sterben
Frauen als Zielgruppe für den „selbstbestimmten“ Tod durch PatientInnenverfügungen
Passive Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt, bedarf aber der Zustimmung der betreffenden Person. Für nicht mehr einwilligungsfähige Menschen greift dann – so denn überhaupt vorhanden – die PatientInnenverfügung. Bislang gibt es kaum geschlechtersensible Diskurse zu dieser Verfügung, die Vermutung jedoch, dass Frauen eine besondere Zielgruppe dieses „selbstbestimmten“ Todes sein könnten, liegt nahe. >>> Weiterlesen