Spätabbrüche

Pränataldiagnostik

Spätabbrüche

Schwangerschaftsabbrüche jenseits der 22. Woche stellen einen besonderen ethischen Problemfall dar, ab diesem Zeitpunkt ist der Fetus potenziell außerhalb des Mutterleibs lebensfähig. Nach geltender Gesetzeslage stellt aber nicht der die Behinderung bzw. Krankheit des Fetus eine ausreichende Begründung für einen medizinisch induzierten Schwangerschaftsabbruch dar, sondern allein der Gesundheitszustand der Schwangeren. Wir sehen daher keine Notwendigkeit, den Gesetzeswortlaut des §218a Abs. 2StGB zu ändern. Wir befürworten jedoch eine umfassendere ärztliche Aufklärung und das Angebot einer unabhängigen psychosozialen Beratung vor Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik. Weiterhin setzen wir uns für eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für ein Leben mit behinderten bzw. erkrankten Kindern ein.