§219a und Verfassung

Stellungnahme Der Evangelischen Frauen in Deutschland e. V. zur Verfassungsbeschwerde von Kristina Hänel

Frauen müssen eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs treffen können. Der §219a schränkt das Recht auf Information erheblich ein und benachteiligt Frauen. Daher unterstützen die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. die Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel.
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