Thekla Rotermund-Capar – Gleichstellungsbeauftragte Werra-Meißner-Kreis

Witzenhausen, 02.06.2013

Ich bin der Überzeugung, dass auf einem Boden von Freiheit und Respekt die Pflanze Toleranz gut wachsen und gedeihen kann.

Wenn ich mich frei und respektiert fühle, werde ich mich tolerant verhalten. Wenn ich mich unfrei, abhängig und nicht respektiert fühle oder mich noch nicht befreit und selbst respektiert habe, werde oder muss ich mich intolerant verhalten.

In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir bitte, dass ich den Publizisten Henryk Broder aus seinem Buch „Kritik der reinen Toleranz“ zitiere:

„Ich halte Toleranz für keine Tugend, sondern für eine Schwäche – und Intoleranz für ein Gebot der Stunde“.

In meiner Funktion als Gleichstellungsbeauftragten erfahre ich vor allem in meiner Beratungsarbeit, dass wir in einer von Männern geprägten Gesellschaft leben, in der Frauen -  und auch Männer in frauentypischen Arbeits- und Lebensbereichen -  immer noch diskriminiert und benachteiligt werde – und leider: sich auch benachteiligen lassen.

Die Toleranz Frauen gegenüber hört auf, wenn sie sich aus ihren ihnen oft immer noch zugewiesenen Lebens- und Arbeitsräumen befreien wollen.

Hier einige Beispiele:

Eine Frau erlebt in ihrer Ehe immer dann Androhungen von Gewalt und auch Gewaltanwendungen, wenn sie für sich ein Stück mehr Freiheit und Respekt einfordert, – als ihr Ehemann ihr zugesteht. Sie toleriert dies – auch für ihre Kinder – 30 Ehejahre lang. Schließlich gelingt es ihr zu gehen. Seit dem wird sie von ihrem Ehemann verfolgt und bedroht.

Eine Frau, die in der ehemaligen DDR von ihrem Ehemann bespitzelt wurde, reagiert mit einer psychischen Erkrankung. Es folgen Psychiatrieaufenthalte, sie trennt sich von ihrem Ehemann und schweren Herzens von ihren Kindern. Jahrzehntelang wird sie als Psychisch Kranke stigmatisiert bis sie es mit mittlerweile über 50 Jahren nicht mehr aushält und sich aus dem System (ohne Tabletten ein normales Leben zu leben und für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen) befreien will. Das System, dem sie „zugeordnet“ wird, gibt sie aber nicht ohne weiteres frei. Viele – oft bürokratische – Hürden muss sie überwinden. Noch immer ringt sie um ihre Unabhängigkeit.

Eine Frau wird an ihrem Arbeitsplatz von einem Kollegen sexuell belästigt. Sie ist seit Jahren in dem Unternehmen tätig, er erst seit kurzem. Sie will und kann  diese Belästigung nicht dulden. Sie überwindet ihre Scham, ist mutig und teilt den Vorfall ihren Vorgesetzten  mit. Das Urteil der Vorgesetzten lautet: es steht Aussage gegen Aussage, die Justiz soll entscheiden.

Eine sehr gut qualifizierte Frau aus dem Ausland schlägt sich in Deutschland als Reinigungskraft durch. Sie fühlt sich wertlos und nicht respektiert. Sie hat das – meiner Ansicht nach oft – berechtigte Gefühl, dass ihre Bewerbungen an ihrem Familiennamen oder am gebrochenen Deutsch scheitern. Sie bittet mich um Hilfe und Unterstützung um endlich einen Arbeitsplatz zu finden, der ihren Qualifikationen und Berufserfahrungen entspricht.

Eine Frau wird von ihrer Kollegin am Arbeitsplatz gemobbt – in Worten und Taten. Nur weil sie anders ist, sich anders verhält. Sie fühlt sich immer schlechter, reagiert psychisch und körperlich. Erst jetzt wendet sie sich an mich und bittet mich um Rat und Hilfe.

Eine Frau, die im Gesundheitswesen arbeitet, erfährt, dass sie bei gleicher Arbeit und in der gleichen Position 300 € weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Was kann sie tun?

Ein alleinerziehender Mann, der zwei kleine Kinder im schulpflichtigen Alter zu versorgen hat, findet einen Arbeitsplatz und kann beruflich wieder Fuß fassen, muss aber im Schichtdienst arbeiten. Eine Kinderbetreuung in Randzeiten ist nicht zu finden. Soll er dies ertragen, dulden und seinen Arbeitsplatz zugunsten der Kinder wieder aufgeben. Er – wie viele andere alleinerziehende Frauen – ringen täglich um die Betreuung ihrer Kinder, um ein eigenes Einkommen zu erarbeiten. Der Institution Familie wird von Seiten der Wirtschaft oft  nur so viel Toleranz entgegen gebracht, wie die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden.

Frauen über 50 Jahren, die Jahre lang Familienarbeit geleistet, Kinder erzogen und Eltern gepflegt haben und beruflich wieder einsteigen wollen oder müssen, sind in der Regel für die Wirtschaft zu alt. Ihre in der Familie erarbeiteten Schlüsselqualifikationen werden nicht anerkannt. O-Ton eines Unternehmers „die werden wir ja nicht mehr los“.

An dieser Stelle wende ich mich nun kurz in die Vergangenheit:

Hätte es die erste Frauenbewegung und damit die Intoleranz gegenüber der für Frauen festgeschriebenen Rolle als „treusorgende Ehefrau und Mutter“ und später „gnädigen Frau“ nicht gegeben, dann hätten Mädchen noch immer nicht die Möglichkeit das Abitur zu machen und an Universitäten zu studieren. Und wir Frauen hätten nicht das Recht unsere Volksvertreter/innen zu wählen.

Intoleranz war das Gebot der Stunde!

Die höchsten Ziele der zweiten Frauenbewegung waren Autonomie und Durchsetzungsvermögen: „Seid wie die stolze Rose, selbstbewusst, kritisch und frei, und nicht wie das Veilchen im Moose, bescheiden, verschüchtert und treu."

Der Feminismus verlangte die Befreiung von jeglicher Abhängigkeit von Mann und Kind. Ohne die zweite Frauenbewegung müssten Frauen z. B. nach wie vor ihre Ehemänner um Erlaubnis fragen, wenn sie ihr eigenes Einkommen verdienen wollen. Erst 1976 wurde das Gesetz der Reform des Ehe- und Familienrechts aufgrund des unermüdlichen Kampfes und der Intoleranz von Alice Schwarzer und anderer Feministinnen verwirklicht.

Dem engagierten Einsatz von bewegten Frauen und Frauenpolitikerinnen und damit auch ihrer Intoleranz, haben wir es zu verdanken, dass Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, in ein Frauenhaus fliehen können.

Solange die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht erreicht ist, bleibt für mich Intoleranz ein Gebot der Stunde. Eine Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Einkommenssituation von Frauen muss erreicht werden, damit Frauen in die Lage versetzt werden, orientiert an ihren Bedürfnissen ein unabhängiges, freies und respektvolles Leben zu führen.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Art. 2 und 3 des Grundgesetzes:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Das ist für der Boden auf dem gegenseitige Toleranz wachsen und gedeihen kann: Freiheit und Respekt.

An dieser Stelle möchte ich mich von Herzen gerne der kühnen Vision von Mahatma Gandhi anschließen:

„Mein Werk ist vollbracht, wenn es mir gelingt, die Menschheit davon zu überzeugen, dass jeder Mann oder jede Frau, egal, wie schwach in physischer Hinsicht, ein Hüter oder eine Hüterin des eigenen Selbstrespekts und der eigenen Freiheit ist.“ Und ich würde an diesem Punkt anschließen wollen: zum Wohle der gegenseitigen Toleranz.

Frauenmahl Logo