Familienpflegezeitgesetz
Verbesserungen für pflegende Angehörige
Das zum 1. Januar in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz soll pflegende Angehörige bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege unterstützen. ArbeitnehmerInnen können sich bis zu zehn Tagen im Jahr freistellen lassen und erhalten dafür das Pflegeunterstützungsgeld – unabhängig von der Größe des Betriebes, in dem sie angestellt sind. Die mit Inkrafttreten des Familienpflegezeitgesetzes mögliche längerfristige Freistellung bis zu sechs Monaten oder auch die Reduzierung der Arbeitszeit bis zu 24 Monaten wird mit zinslosen öffentlichen Darlehen gefördert. Einen Rechtsanspruch hierauf haben jedoch nur ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitenden. Rund sieben Millionen Beschäftige in Deutschland sind damit vom gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzungen ausgeschlossen, überwiegend Frauen sind davon betroffen. >>> Weiterlesen