Archiv
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Evangelische Frauen begrüßen Anglikaner-Beschluss zu Bischöfinnen
Anglikaner-Beschluss zu Bischöfinnen theologisch und frauenpolitisch konsequent
Der Dachverband Evangelischer Frauen in Deutschland begrüßt die Öffnung der Kirche von England für weibliche Bischöfe. «Ich freue mich über den Beschluss und finde ihn theologisch wie aus frauenpolitischer Sicht völlig konsequent und logisch», sagte die Vorsitzende des Verbandes, Brunhilde Raiser, am Dienstag in Hannover dem epd. Da es eine Weihe von Frauen zu Priesterinnen gibt, gebe es aus theologischer Sicht keinen Grund, Frauen das Bischofsamt zu verweigern.(Evangelischer Pressedienst, 8.7.2008)
Embryonale Stammzellforschung instrumentalisiert Frauen – Bio- und Medizinethik
Embryonale Stammzellforschung instrumentalisiert Frauen
Der Bundesverband Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) hält den Beschluss des Bundestages, den Stichtag im Stammzellgesetz (StZG) zu verschieben, für einen Schritt in die falsche Richtung. EFiD plädiert dafür, sich auf die Forschung mit adulten Stammzellen zu konzentrieren, die ethisch weitaus unbedenklicher ist als die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Zu den ethischen Aspekten gehören auch die Menschenrechte der Frauen. Diese, wie auch der Schutz dieser Rechte, sind in der Diskussion um die Novellierung des Stammzellgesetzes praktisch nicht berücksichtigt worden. „Frauen, ihre Körper und ihre Fähigkeit, menschliches Leben zu reproduzieren, laufen Gefahr, zu Rohstofflieferantinnen instrumentalisiert zu werden“, sagt Brunhilde Raiser, Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. „Embryonen fallen ja schließlich nicht vom Himmel.“
Dauerbrenner Kopftuchstreit

Dauerbrenner Kopftuchstreit
Über Jahrhunderte wurden in Deutschland Kopftücher von Frauen getragen – aus verschiedenen Gründen. Mitte der 1990er Jahre begann in Deutschland der öffentliche Streit um Kopftücher als religiöse Kopfbedeckung. In zahlreichen Bundesländern ist es Lehrerinnen mittlerweile verboten, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Zuletzt gab es dazu ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Baden-Württemberg im März 2008. In Berlin gilt das seit 2005 im gesamten öffentlichen Dienst. Dort dürfen allerdings auch weder christliche Kreuze noch Kippas, die Kopfbedeckung jüdischer Männer, getragen werden. Verbote greifen jedoch viel zu kurz: In der Beschäftigung mit dem umstrittenen Kleidungsstück steckt positives Potenzial. Sie bringt Menschen unterschiedlicher religiöser Hintergründe ins Gespräch über Freiheit und Tradition, über Religion und Emanzipation. In gegenseitigem Respekt, der den jeweiligen alleinigen Anspruch auf Wahrheit relativiert und zur kritischen Selbstreflexion führt.
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