#entscheide ich
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Die Organspende-Zahlen in Deutschland sind in den letzten zehn Jahren dramatisch gesunken. Das Drehen an diversen Stellschrauben – wie bessere Finanzierung von Entnahmeoperationen oder mehr Freistellung für Transplantationsbeauftragte – wird allein keine Trendwende herbeiführen. Und auch nicht die mindestens ethisch fragwürdige Regelung, dass künftig die Transplantationsbeauftragen der Entnahmekrankenhäuser bereits vor Feststellung des Hirntods uneingeschränkt Einblick in die Patient*innenakten der Intensivstationen bekommen sollen, um „vorab“ potenzielle Organspender*innen zu identifizieren.
Die Evangelischen Frauen in Deutschland werden für ihren Einsatz im Kindergesundheitszentrum in Warschau ausgezeichnet. Das Kinderkrankenhaus (KGGZ) wurde in den 1970er Jahren als lebendes Denkmal für die im 2. Weltkrieg getöteten polnischen Kinder errichtet. Einsätze und Unterstützung vor Ort wurde bereits von den Evangelischen Frauen in der DDR begonnen und später von ost- und westdeutschen Frauen gemeinsam mit der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) über fast vierzig Jahre fortgeführt. Echte, tatkräftige Unterstützung waren dabei ebenso wesentlich wie tiefe persönliche Beziehungen und Erlebnisse.
Als Verband mit vielfältigen Erfahrungen im interreligiösen und interkulturellen Dialog ist es
uns ein Anliegen, zu einer Gesellschaft beizutragen, in der alle friedlich zusammenleben
können. Bestandteil dieses Zusammenlebens ist die ungestörte Religionsausübung, d. h. die
Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses als unverletzliches
Grundrecht. Dazu gehört auch das Recht der einzelnen Person, ihr gesamtes Verhalten
an den Lehren ihres Glaubens auszurichten. Diese allgemeine Religionsfreiheit impliziert
unter anderem das Recht zum Tragen eines Kopftuchs beziehungsweise anderer religiöser
Symbole – unabhängig davon, ob andere oder die Mehrheitsgesellschaft dies nachvollziehen
kann.