„Kirche kann nicht unpolitisch sein“

Aus dem EFiD-Newsletter vom März 2025: Pastorin Susanne Paul aus dem EFiD-Präsidium spricht über die Herausforderungen der neuen politischen Landschaft, den feministischen Rollback und queere Gottesdienste unter Polizeischutz. | Interview: Anne Lemhöfer Frau Paul, nach der gemeinsamen Erklärung...

„Es geht derzeit um existenzielle Fragen“

Die Politikwissenschaftlerin und Journalistin Antje Schrupp ist eine der wichtigsten feministischen Stimmen im Internet – und sitzt im Präsidium der Evangelischen Frauen in Deutschland. Hier spricht sie über evangelische und politische Perspektiven. | Interview: Anne Lemhöfer Liebe Frau...

„Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen“

Die Mitgliederversammlung des Dachverbandes Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD) beschloss am 5. Oktober mit überwältigender Mehrheit die Forderung: Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Stattdessen könnte das Schwangerschaftskonfliktgesetz außerhalb des Strafgesetzbuchs notwendige Regelungen enthalten und um eine Fristenregelung ergänzt werden. Des Weiteren forderten die Delegierten der 37 Mitgliedsorganisationen den Rechtsanspruch schwangerer Personen auf eine qualitative, ergebnisoffene, kostenfreie und barrierearme Schwangerschafts(konflikt)beratung.

Der Paragraf 218 in der theologischen Debatte

Die Argumentationshilfe „Der Paragraf 218 in der theologischen Debatte“ bietet tiefe Einblicke in die biblische Tradition, gesellschaftliche Diskurse und theologische Überlegungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Die Broschüre ermöglicht, sich in die theologischen und menschenrechtlichen Aspekte der Debatte um den Paragraphen 218 einzuarbeiten und sich nuanciert in die gesellschaftliche Diskussion einzubringen.

Gemeinsame Stellungnahme der Diakonie Deutschland und der Evangelischen Frauen in Deutschland zum SGBB

Die Evangelischen Frauen und die Diakonie Deutschland sehen im zuletzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) noch erheblichen Änderungsbedarf, den sie zum aktuellen Zeitpunkt stärkend in den Prozess des Gesetzgebungsverfahrens einbringen wollen. Die entsprechende gemeinsame Stellungnahme ist hier zu finden.