Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.
Beschluss der Mitgliederversammlung der Evangelischen Frauen in Deutschland vom 05. Oktober 2023:
Die Mitgliederversammlung des Dachverbandes Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD) beschloss am 5. Oktober mit überwältigender Mehrheit die Forderung: Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Stattdessen könnte das Schwangerschaftskonfliktgesetz außerhalb des Strafgesetzbuchs notwendige Regelungen enthalten und um eine Fristenregelung ergänzt werden. Des Weiteren forderten die Delegierten der 37 Mitgliedsorganisationen den Rechtsanspruch schwangerer Personen auf eine qualitative, ergebnisoffene, kostenfreie und barrierearme Schwangerschafts(konflikt)beratung.